Häufig gestellte Fragen
Was ist Logopädie?
Logopädie leitet sich aus dem Griechischen ab: „logos“ = Wort/Rede; „paedeuein“ = erziehen. Der Logopäde/die Logopädin hilft bei jeder Form von Kommunikationsstörungen, sei es des Sprechens, der Sprache oder der Stimmgebung. Außerdem werden Erscheinungen behandelt, die mit progredienten, also fortschreitenden neurologischen Erkrankungen wie z. B. Morbus Parkinson, Amyothropher Lateralsklerose (ALS) oder einer fortschreitenden Demenz (z. B. Alzheimer) einhergehen. Begleiterscheinungen bei diesen Krankheitsbildern sind unter anderem eine Beeinträchtigung oder Verlangsamung des Schluckens (Dysphagie).
Wer verschreibt eine logopädische Behandlung?
Sobald Sie bei sich oder Ihren Angehörigen ein logopädisches Problem entdecken, sprechen Sie mit Ihrem Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Internist, Neurologe, Phoniater, Kieferorthopäde, Zahnärzte, Kinder- und Jugendpsychiater). Stellt dieser die Behandlungsnotwendigkeit fest, stellt er eine ärztliche Verordnung („Rezept“) aus.
Wie oft sollte die Behandlung stattfinden?
Der verschreibende Arzt setzt die Häufigkeit der Behandlung, in der Regel einmal pro Woche, fest. Bei besonderer Notwendigkeit werden zwei Therapiestunden pro Woche verordnet. Die Behandlung sollte regelmäßig im verordneten Rhythmus stattfinden, damit sich rasch ein Fortschritt erzielen lässt.
Was passiert, wenn ein Behandlungstermin abgesagt werden muss?
Absagen sollten die Ausnahme sein. Falls Sie aus gesundheitlichen oder ähnlich schwerwiegenden Gründen absagen müssen, so informieren Sie uns spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei zu spät erfolgter Absage erheben wir ein Ausfallshonorar, falls Sie kein Attest vorlegen können.
Werden auch Hausbesuche durchgeführt?
Falls es der Arzt verordnet, behandeln wir Sie gerne auch zu Hause.
Wer trägt die Kosten?
Gesetzlich versicherte Patienten: Bei Erwachsenen geben die Krankenkassen pro Rezept eine Pauschale von 10 € (sog. Verordnungsblattgebühr) und die Entrichtung eines Eigenanteils von 10 % der Behandlungskosten vor. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre entfallen diese Kosten. Die Behandlung wird in vollem Umfang übernommen.
Privat versicherte Patienten werden nach Sätzen abgerechnet, die von der Tarifkommission des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (DBL e. V.) empfohlen werden.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.